SEKTORALER HEILPRAKTIKER
Sektoraler Heilpraktiker
In der Physiotherapie ist es seit 2009 bundesweit gestattet diese mit einer gegenständlich beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis als Heilberuf auszuüben.
Das ist möglich ohne ärztliche Verordnung. Der Vorteil für die Patienten liegt damit im direkten Zugang zur Behandlung. Dieses bedeutet vor allem in Akutfällen kurzfristig Termine zu vereinbaren, insbesondere bei Beschwerden wie Schmerzen und Bewegungseinschränkungen im Bereich der Wirbelsäule und der Gelenke.
Eigenverantwortlich diagnostiziert der Therapeut in einem ausführlichen Gespräch und einer physiotherapeutischen Untersuchung, um anschließend eine entsprechende Behandlung zu leisten oder den Patienten zur weiteren ärztlichen Abklärung zu raten.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen leider weiterhin nur nach einer vorherigen Verordnung durch den behandelnden Arzt.
Jedoch bieten viele gesetzliche Krankenkassen gegen einen geringen monatlichen Betrag eine Zusatzversicherung an, die möglicherweise auch Kosten für Heilpraktikerbehandlungen beinhaltet.
Bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist eine Kostenerstattung je nach Vertrag möglich. Patienten sollten hier im Vorfeld nachfragen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.